AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bestellung und Einzelabrechnung über ein Onlinebestellsystem unter "www.essenbestellung-wildenhain.de" bei der Erzeugergemeinschaft Agrarprodukte e.G. Wildenhain, Leitpflock 5, 04862 Mockrehna

gültig ab 01.09.2022

1.     Die Abrechnung ist nur über Lastschrifteinzug möglich. Das benötigte SEPA-Lastschriftmandat füllen Sie online gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung aus. Damit berechtigen Sie uns, Ihre Rechnungen direkt per Lastschrift von Ihrem Konto abzubuchen.
Sie erhalten automatisch Mitte des Monats eine E-Mail auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse, in der Sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass für Sie eine neue Rechnung bereitliegt. Sollten Sie zusätzlich zur E-Mail-Benachrichtigung wünschen, dass Ihnen eine Rechnung per Post zugesendet wird, kommt eine Gebühr in Höhe von 1,00 € dazu. Dies müssten Sie uns bitte schriftlich mitteilen bzw. in Ihren Daten im System angeben.

2.     Sie sind als Kontoinhaber verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Kosten, die durch eventuelle Rückbuchungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zuzüglich erhebt die EZG Wildenhain eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € pro Rückbuchung. Der Lastschrifteneinzug erfolgt in der zweiten Dekade des Folgemonats.

3.     Bei Nichtbegleichung des Essengeldes wird der Account gesperrt und die Speiseversorgung sofort bis zum kompletten Zahlungseingang eingestellt. Die Kindereinrichtung wird vor Inkrafttreten der Essensperre durch uns informiert. Gleichzeitig behält sich die EZG Wildenhain vor, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Folgekosten, die dadurch entstehen, müssen vollständig vom Auftraggeber getragen werden.

4.     Berechtigungen auf Ermäßigungen müssen im Original bei uns abgegeben werden. Nur so können diese berücksichtigt werden. Verlängerungen sind rechtzeitig und unaufgefordert vorzulegen.

5.     Sie sind als Kunde gegenüber der EZG Wildenhain verpflichtet, Änderungen bezüglich der Bankverbindung und Wohnanschrift umgehend zu aktualisieren. Kosten für eventuelle Adressermittlungen gehen zu Lasten des Rechtsempfängers.

6.     Für die Schule:
Nach der Registrierung unter www.essenbestellung-wildenhain.de erhalten Sie von uns einen Chip. Dafür erheben wir eine Pfandgebühr in Höhe von 5,00 €. Nach Beendigung des Vertrages und Rückgabe des Chips, erstatten wir Ihnen die Pfandgebühr auf Ihr hinterlegtes Bankkonto. Bei Ersatz eines Chips (z. B. durch Verlust) ist eine neue Pfandgebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Diese Pfandgebühr ist umgehend bei der Übergabe des neuen Chips zu zahlen.

7.     Für die Schule:
Durch das Onlinebestellsystem ist es möglich, dass Sie Ihre Bestellungen bequem von zu Hause selbstständig in Ihrem Account verwalten können. Wir stellen Ihnen monatlich einen Speiseplan mit Wahlessen zur Verfügung, welcher bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat im Onlinebestellsystem eingepflegt wird. Es muss darauf geachtet werden, dass das Essen immer 10 Tage auf den Tag genau im Voraus bestellt wird, sonst ist die Essenbestellung nicht mehr über das Onlinebestellsystem möglich. Im Onlinebestellsystem ist hinterlegt, dass Sie Ihr Essen täglich bis spätestens 8 Uhr am Liefertag abbestellen können. Als Erinnerung für die Bestellung, erhalten Sie von uns jeden Monat eine E-Mail. Sollten Sie die Bestellung doch einmal verpasst haben oder möchten Sie Essen abbestellen, dann nehmen wir selbstverständlich Ihre Zu- und Abbestellungen weiterhin, bis 8 Uhr am Liefertag, wie folgt entgegen:
Telefon: 034244 50249
Fax: 034224 50240
E-Mail: essenbestellung@eg-wildenhain.de

Für die Kindergärten:
Wir stellen den Kindergärten in Mockrehna, Schöna, Audenhain, Klitzschen, Langenreichenbach, Doberschütz, Sprotta, Battaune, Mörtitz und Sprotta-Siedlung monatlich einen Speiseplan mit Wahlessen zur Verfügung und die Menüauswahl erfolgt in Verantwortung des Kindergartens. Nach Ihrer Anmeldung wird eine automatische Dauerbestellung für Ihr Kind ausgelöst. Somit gilt Ihr Kind als anwesend und damit als mitessend mit der Folge der Zahlungsverpflichtung. Bei den Hort-Kindern wird das Essen lt. Angebot der Kindergärten hinterlegt. Eine tägliche Abnahmeverpflichtung besteht jedoch nicht. Durch das Onlinebestellsystem ist es möglich, dass Sie Ihre Abbestellungen bequem von zu Hause selbstständig in Ihrem Account verwalten können. Im Onlinebestellsystem ist hinterlegt, dass Sie Ihr Essen täglich bis spätestens 8 Uhr am Liefertag abbestellen können. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, dann nehmen wir selbstverständlich Ihre Abbestellungen, bis 8 Uhr am Liefertag, wie folgt entgegen:
Telefon: 034244 50249
Fax: 034224 50240
E-Mail: essenbestellung@eg-wildenhain.de

8.     Für die Schule:
Die Essenausgabe erfolgt durch Arbeitnehmer der EZG Wildenhain in der Zeit von 11.20 Uhr bis 12.40 Uhr. Nicht abgemeldete Essen werden nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung, die bei uns im Voraus hinterlegt werden kann, an Dritte ausgegeben.

Für die Kindergärten Mockrehna, Schöna, Audenhain, Klitzschen und Langenreichenbach:
Die Essenausgabe erfolgt durch die RWS Gebäudeservice GmbH bzw. HBO GmbH als wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen. Zwischen der RWS Gebäudeservice GmbH bzw. HBO GmbH und der Erzeugergemeinschaft Agrarprodukte eG Wildenhain besteht ein Inkassovertrag. In diesem ist geregelt, dass die Erzeugergemeinschaft Agrarprodukte eG Wildenhain berechtigt ist, das Wirtschaftsentgelt für die Ausgabe, zusammen mit dem Entgelt für das Mittagessen, per Lastschrift einzuziehen. Die RWS Gebäudeservice GmbH bzw. HBO GmbH stellt der Erzeugergemeinschaft Agrarprodukte eG Wildenhain monatlich ihre Wirtschaftsdienstleistung in Rechnung. Die Kosten für die Wirtschaftsdienstleistung sind für unsere Kunden im Preis für das Mittagessen inbegriffen.

Für die Kindergärten Sprotta-Siedlung, Doberschütz, Sprotta, Battaune und Mörtitz:
Die Essenausgabe erfolgt durch die Gemeinde Doberschütz.

9.     Es wird versichert, dass die Daten ausschließlich für die aufgeführten Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

10.   Alle Änderungen, die die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien betreffen, sind schriftlich bis zum 28. des laufenden Monats (Eingang Schreiben beim Vertragspartner) für den Folgemonat dem Vertragspartner mitzuteilen.

11.   Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden entsprechend Punkt 10 mitgeteilt. Dem Kunden steht zu diesem Zeitpunkt ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen wirksam.